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Rechtsbereiche

Ich besuche regelmäßig Fortbildungen in meinen Rechtsgebieten, um Sie immer optimal vertreten zu können.

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Familienrecht

Trennung und Scheidung

Anlässlich einer Trennung oder Scheidung können viele Dinge regelungsbedürftig sein.

Eine Trennung ist häufig mit Streit verbunden. Dies ist vor allem der Fall, wenn beim ehemaligen Partner oder der ehemaligen Partnerin noch verletzte Gefühle im Spiel sind.

Aber auch in Fällen, in denen die ehemaligen Partner sich einig sind, ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen. Das Gesetz kennt eine Vielzahl von Reglungen zu Fragen der Trennung von Eheleuten. Diese sollten nach Möglichkeit bei einer Trennung beachtet werden, damit auf Dauer keiner der ehemaligen Partner benachteiligt wird.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für unverheiratete Paare die sich trennen, besonders dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

 

Ich biete Ihnen Beratung und Vertretung zu Fragen

  • des Ehegattenunterhaltes

  • des Kindesunterhaltes

  • des Sorgerechts

  • des Umgangsrechts mit dem Kind

  • wer in der Ehewohnung / im Eigenheim verbleiben darf und wer ausziehen soll

  • der Hausratsteilung

  • der Vermögensaufteilung

  • der Altersvorsorge (sog. Versorgungsausgleich)

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Verkehrsrecht

Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt?

 

Lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Gegnerische Versicherungen sind daran interessiert, nur den nötigsten Schaden zu regulieren. Lassen Sie sich von jemandem helfen, der weiß, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Ich vertrete Sie:

  • außergerichtlich gegen die Versicherung und den Unfallverursacher

  • gerichtlich gegen die Versicherung und den Unfallverursacher

 

 

 

Droht Ihnen ein Bußgeld?

 

Ein Fahrverbot oder eine empfindliche Geldstrafe treffen die meisten Autofahrer schwer. Wie kommt man jetzt zur Arbeit, wie kauft man ein?

Schnell kann Ihr Führerschein auch dauerhaft  (nicht nur für ein paar Monate) in Gefahr sein. Schon ein Punkt in Flensburg kann zuviel sein, wenn später durch bloßes Pech oder eine kleine Unaufmerksamkeit weitere Punkte hinzukommen.

 

Lassen Sie sich lieber anwaltlich vertreten:

  • Im Anhörungsverfahren

  • Beim Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid

  • Vor Gericht

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Vertragsrecht

Kaufverträge, Dienstleistungsverträge und auch Werkverträge bestimmen unser ganzes Leben. Wenn Sie eine Tüte Milch im Supermarkt kaufen, schließen Sie einen Kaufvertrag ab. Hierfür brauchen Sie mit Sicherheit keinen Anwalt. Was ist aber, wenn beim Autokauf etwas schief geht? Sie kaufen oder verkaufen ein Haus und es gibt nachher Probleme. Im Streit zwischen Handwerker und Kunden können sich beide nicht einigen. Sie bieten Dienstleistungen an oder nehmen diese in Anspruch. Sie wollen vorab wissen, ob ein Vertrag rechtliche Fallstricke enthält oder ob AGB wirksam sind.

 

Ich biete Ihnen:

  • Beratung und Vertretung in Vertragsstreitigkeiten

  • Beratung und Erstellung von AGB´s

  • Vertretung bei allen anderen vertraglichen Streitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht

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Erbrecht

Wer kennt das nicht, zumindest aus seinem Freundes- oder Bekanntenkreis?

Zerstrittene Familien, die sich über das Erbe streiten. Geschwister, die zusammen aufgewachsen sind, reden nie wieder miteinander ein Wort.

Sie können hier einiges verhindern, indem Sie Ihren Nachlass testamentarisch regeln.

Leider weisen sehr viele Testamente gravierende Fehler auf. Schon ein einziger solcher Fehler kann den Inhalt des Testamentes ins Gegenteil verkehren oder den bedachten Erben große Probleme verursachen.

 

Sind Sie Erbe/Erbin und können mit Ihrem Miterben keine Einigkeit erzielen?

Steht Ihnen ein Pflichteilsanspruch zu?

Hier gilt es, einenkühlen Kopf zu bewahren. Allein das BGB regelt erbrechtliche Fragen in über 400 Paragrafen.

Ehe Sie sich später ärgern, lassen Sie sich lieber rechtzeitig anwaltlich beraten und vertreten.

 

Ich biete Ihnen

  • die Gestaltung Ihres Testamentes

  • eine Beratung, auch bei komplizierten Erbfällen

  • die Durchsetzung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen

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Mietrecht

Das Mietrecht entwickelt sich ständig fort, sei es durch Eingriffe des Gesetzgebers, sei es durch eine sich wandelnde Rechtsprechung.

Das Mietrecht ist im BGB hauptsächlich in 78 Vorschriften, geregelt. Hinzu kommen die Regelungen der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung. Je nachdem sind auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Beachtet werden müssen auch immer die Reglungen aus dem großen allgemeinen Teil des BGB sowie einige weitere Vorschriften.

Spätestens wenn es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kommt, sollten Sie diese Gesetze und die dazu passende Rechtsprechung kennen und beachten.

 

Ich vertrete und berate sowohl Vermieter als auch Mieter

bei Streitigkeiten während der Mietzeit über:

  • Reglungen des Mietvertrages

  • Schimmel in der Wohnung

  • Mietkürzungen

  • in Kündigungsverfahren

 

etc.

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